Kompetenzen
Spezialisten für Familienrecht
Kosten
Ein Erstgespräch, das bis zu einer Stunde dauert, kostet jedenfalls € 300 (darin enthalten 20 % MwSt.). Dieser Betrag ist auf das Konto „Dr. Alfred Kriegler“ bei der Erstebank IBAN AT79 2011 1827 6406 6700 zu überweisen. Der Betrag von € 300 wird bei Vollmachtserteilung mit der Endabrechnung gutgeschrieben.
Der Kostenrahmen einer Vertretung wird nach dem Erstgespräch persönlich erörtert.
Es gib keine Pauschale im Vorhinein.
Entscheidend ist das Endergebnis der Vertretung: Sie sollen mit unserer Vertretung menschlich und wirtschaftlich zufrieden sein. Die Anwaltskosten stehen für uns im direkten Zusammenhang mit dem Ergebnis der Vertretung.
Unsere Prinzipien
Wir helfen allen Menschen in ihrer schwierigen Situation das Beste aus ihrem Leben zu machen. Uns ist keine Causa zu klein, aber auch keine zu groß.
Wir vertreten gleich viele Frauen und Männer und alle gesellschaftlichen Schichten.
Wir wissen wie der Hase im Familienrecht läuft: wir beschäftigen uns seit über drei Jahrzehnten ausschließlich mit Familienrecht!
Die perfekte Scheidung gibt es schon aufgrund der unerfreulichen Begleiterscheinungen nicht, aber es gibt die perfekte Durchführung einer Scheidung. Dazu gehört Menschenkenntnis basierend auf jahrelange Erfahrungen, eine systematische Vorbereitung gemeinsam mit dem Klienten und schließlich ein aufrichtiges Interesse für die Anliegen aller Beteiligten.
So gehen wir vor
Worum geht es?
Was bedeutet das rechtlich für mich?
Welche (realistische) Möglichkeiten habe ich?
Was will ich? Entscheidend ist, was Sie wollen. Sie bestimmen Ihr Leben!
Wie komme ich dort hin?
Wie werde ich auf dem Weg dorthin am besten unterstützt?
Was kostet das?
Wichtig ist, dass Sie in Ruhe darüber nachdenken und sich entscheiden was Sie wollen. Sie sollen später auch noch mit gutem Gewissen nachvollziehen können, wofür Sie sich entschieden haben.