Familienrecht
Eheverträge
Bei oder vor einer Eheschließung wird an ein mögliches Scheitern der Ehe oder gar an die Folgen einer Scheidung nicht gedacht. Mit einem Ehevertrag beugen Sie für den Notfall vor, mit einem Ehevertrag sind sie in schlechten Zeiten gut beschirmt.
Ein Ehevertrag muss aber rechtzeitig besprochen, entworfen und verfasst werden. Kommen Sie daher so früh als möglich zu einer Beratung.
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass der Abschluss von Eheverträgen, wenn die Hochzeitsanzeigen bereits verschickt sind, sehr unwahrscheinlich ist. Sie benötigen Zeit um herauszufinden was sie wollen und womit beide Brautleute einverstanden sind. Diese Gespräche bedürfen eines besonderen Fingerspitzengefühls – wir beraten Sie dabei gerne.
Internationale Eheverträge
Von meiner internationalen Ausbildung aus gesehen ( MBA Fontainbleau) würde ich eher in eine internationale Wirtschaftskanzlei passen als in eine Familienrechtskanzlei (Kommentar einer Klientin). Meine Fremdsprachenkenntnisse und internationalen Kontakte sind bei grenzüberschreitenden Eheverträgen von großem Vorteil.
Es ist nach meiner Erfahrung oft besser in einen rechtlichen Regenschirm zu investieren als danach im Regen zu stehen.
Ich kann Sie auch in ihrer Muttersprache beraten ( Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) und verfüge über ausgezeichnete internationale Kontakte. Das Netzwerk der IAFL (International Academy of Matrimonial Lawyers), deren Europapräsident ich war, steht meinen Klienten zur Verfügung und es kann zu entscheidenden Unterschieden kommen, je nachdem welche Rechtsordnung angewandt wird im Streitfall.
Partnerschaftsverträge
Mit einem Partnerschaftsvertrag können Sie das Zusammenleben und vor allem eine Trennung und deren Folgen regeln, wenn Sie nicht heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollen. Da für diesen Fall das Scheidungsrecht (und auch das Recht für eingetragene Partnerschaften) nicht zur Anwendung kommt sind Streitigkeiten im Trennungsfall besonders mühsam und aufwendig. Die vermeiden Sie durch einen Partnerschaftsvertrag, kommen Sie aber am besten rechtzeitig bevor sie zusammenziehen.
Vergleiche
Ein Scheidungsvergleich ist Voraussetzung für den Abschluss einer einvernehmlichen Scheidung. Aber auch ein strittiges Scheidungsverfahren muss nicht ausgestritten werden. Oft kann ein Vergleich abgeschlossen werden. Vergleiche haben daher eine große praktische Bedeutung und sollten bestmöglich abgeschlossen werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei mit unserer langjährigen Erfahrung und einer optimalen Vorbereitung.
Vermögensaufteilung
Gerade bei der Vermögensaufteilung ist die Außensicht des Spezialisten wichtig, um wirtschaftlich vernünftige Lösungen treffen zu können und sich nicht zu stark von Emotionen leiten zu lassen. Es ist oft besser auf die Vase von der Lieblingstante die sie zur Hochzeit geschenkt hat, zu verzichten und dafür Alleineigentümer des ehelichen Hauses zu werden.
In Österreich ist der Gerichtsstand bei der Vermögensaufteilung von großem Interesse, weil in den meisten anderen Ländern Unternehmen sehr wohl der Aufteilung unterliegen. In Österreich allerdings nicht.
Obsorge
Wenn es zu einer Scheidung kommt, sind Vereinbarung hinsichtlich der Ehe entstammenden Kinder zu treffen. Dies betrifft die Frage der Obsorge, des Kindesunterhalts und des Kontaktrechts. Bei gemeinsamer Obsorge ist festzulegen bei welchem Elternteil das Kind/die Kinder überwiegend betreut werden und wie das Kontaktrecht des anderen Elternteils aussieht. Bei Vereinbarungen über eine sogenannte Doppelresidenz, das heißt, dass das Kind/die Kinder bei beiden Elternteilen hälfteanteilig betreut werden, ist eine gute Vorbereitung einer derartigen Vereinbarung vor allem im Zusammenhang mit der Übernahme der finanziellen Aufwendungen zu treffen. Die Frage, ob Kindesunterhalt und vor allem in welcher Höhe bezahlt wird, oder ob eine gemeinsame Kostentragung in diesem Fall sinnvoll ist, bedarf genauer Vorbereitung. Gerade bei der Frage der Obsorge ist eine intensive, persönliche Beratung, weil sich die Betroffenen in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden und Vereinbarungen, an welche sich die Kindeseltern und ehemaligen Ehegatten gebunden sind, getroffen werden müssen.
Kindesunterhalt/Sonderbedarf
Kindesunterhaltszahlungen betreffen die laufenden Unterhaltszahlungen die für das Kind/die Kinder zu zahlen sind, mit denen der Elternteil nicht in einem Haushalt lebt. Aber auch so genannter Sonderbedarf, das heißt Zahlungen die zusätzlich zum laufenden Kindesunterhalt im Einzelfall zu bezahlen ist, bedarf qualifizierter und fundierter Beratung. Dabei helfen wir Ihnen gerne.
Kontaktrecht
Sowohl im Zuge einer Scheidung, als auch im Zuge einer Trennung ist das Kontaktrecht des Elternteils, welcher nicht mehr mit dem Kind/den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt zu regeln. Für derartige Regelungen braucht es eine intensive, persönliche Beratung, weil Regelungen zu treffen sind, an welche sich die Eltern aber auch die Kinder noch jahrelang gebunden sind.
Ehegattenunterhalt
Gerade beim Ehegattenunterhalt, sowohl während aufrechter Ehe, als auch nachehelicher Ehegattenunterhalt, ist die Außensicht des Spezialisten wichtig, um wirtschaftlich bestmögliche Lösungen treffen zu können. Da nachehelicher Ehegattenunterhalt vom Scheidungsverschulden abhängt (ob nachehelicher Unterhalt zu bezahlen ist oder nicht, und vor allem in welcher Höhe) ist eine gute Vorbereitung unumgänglich.
Erbrecht
Wir stehen Ihnen in erbrechtlichen Fragen aller Art zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen auch noch gerne …
bei Adoptionen, Ausstattungsansprüchen (vormals Heiratsgut), Bestreitung der Vaterschaft, Doppelresidenzen, einstweiligen Verfügungen, Feststellungen der Vaterschaft, Gewaltsschutz, Kindesentführungen, Mediation, Sonderbedarf, Wegweisungen und wobei auch immer sie Hilfe im Familien-und Erbrecht benötigen.