Ihre Spezialisten für
Familienrecht und Scheidung

Wir bieten Ihnen professionelle Hilfe in schwierigen Zeiten! Uns ist kein Fall zu groß, aber auch keiner zu klein. Wir vertreten gleich viele Frauen und Männer aus allen gesellschaftlichen Schichten. Wir wissen wie "der Hase" im Familienrecht läuft: wir beschäftigen uns seit über drei Jahrzehnten ausschließlich mit Familienrecht!

Die perfekte Scheidung gibt es schon aufgrund der unerfreulichen Begleiterscheinungen nicht, aber es gibt die perfekte Durchführung einer Scheidung. Dazu gehört Menschenkenntnis basierend auf jahrelangen Erfahrungen, eine systematische Vorbereitung gemeinsam mit dem Klienten und schließlich ein aufrichtiges Interesse für die Anliegen aller Beteiligten.

Bei oder vor einer Eheschließung wird an ein mögliches Scheitern der Ehe oder gar an die Folgen einer Scheidung nicht gedacht. Mit einem Ehevertrag beugen Sie für den Notfall vor, mit einem Ehevertrag sind sie in schlechten Zeiten gut abgesichert.

Ein Ehevertrag muss aber rechtzeitig besprochen, entworfen und verfasst werden. Kommen Sie daher so früh als möglich zu einer Beratung.

Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass der Abschluss von Eheverträgen, wenn die Hochzeitsanzeigen bereits verschickt sind, sehr unwahrscheinlich ist. Sie benötigen Zeit um herauszufinden was sie wollen und womit beide Brautleute einverstanden sind. Diese Gespräche bedürfen eines besonderen Fingerspitzengefühls – wir beraten Sie dabei gerne.

Internationale Eheverträge

Von meiner internationalen Ausbildung aus gesehen ( MBA Fontainbleau) würde ich eher in eine internationale Wirtschaftskanzlei passen als in eine Familienrechtskanzlei (Kommentar einer Klientin). Meine Fremdsprachenkenntnisse und internationalen Kontakte sind bei grenzüberschreitenden Eheverträgen von großem Vorteil.

Es ist nach meiner Erfahrung oft besser in einen "rechtlichen Regenschirm" zu investieren als danach im Regen zu stehen.
Ich kann Sie auch in ihrer Muttersprache beraten ( Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) und verfüge über ausgezeichnete internationale Kontakte. Das Netzwerk der IAFL (International Academy of Family Lawyers), deren Europapräsident ich war, steht meinen Klienten zur Verfügung und es kann zu entscheidenden Unterschieden bei der rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts kommen, je nachdem welche Rechtsordnung angewandt wird im Streitfall.

Partnerschaftsverträge

Mit einem Partnerschaftsvertrag können Sie das Zusammenleben und vor allem eine Trennung und deren Folgen regeln, wenn Sie nicht heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollen. Da für diesen Fall das Scheidungsrecht (und auch das Recht für eingetragene Partnerschaften) nicht zur Anwendung kommt sind Streitigkeiten im Trennungsfall besonders mühsam und aufwendig. Die vermeiden Sie durch einen Partnerschaftsvertrag, kommen Sie aber am besten rechtzeitig bevor sie zusammenziehen.

Das Wesentliche ist, dass Klientinnen und Klienten in ihren schwierigen Situationen Lösungen wollen. Sie wollen nicht Recht bekommen, sie wollen keine jahrelangen Streitigkeiten. Deshalb muss man herausfinden, wo die Klientin/der Klient hin will, welche Erwartungen und Forderungen realistisch sind und dabei die richtige Unterstützung bieten.

Lassen Sie sich daher bevor Sie sich scheiden lassen unbedingt umfassend von einem Spezialisten beraten: beste Strategie, alle rechtlichen, finanziellen, steuerlichen, pensionsrechtlichen und vor allem auch emotionale Bereiche abzudecken ist entscheidend.

Ob einvernehmliche Scheidung oder strittige Scheidung - oder gar keine Scheidung - entscheiden Sie, aber unbedingt nach fundierter, professioneller Beratung und reiflicher Überlegung. Wir helfen Ihnen dabei den besten Weg zu wählen auf dem Sie langfristig zu einem glücklichen und freien Leben kommen können. Wir werden Sie dabei bestmöglich unterstützen.

Einvernehmliche Scheidung

Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung ist vorherige Beratung ein Muss. Wenn Sie den Scheidungsvergleich unterschrieben haben, kann nichts mehr rückgängig gemacht werden! Wir haben schon viele Fälle erlebt, bei denen die Betroffenen zu spät zu uns gekommen sind! Selbstverständlich können Sie auf einiges verzichten, allerdings nur wenn Sie wissen, worauf Sie verzichten und was das für Sie in Zukunft bedeutet. Vor allem sollte auch nichts übersehen werden, was für sie später nachteilig sein kann.

Bei guter Vorbereitung ist eine einvernehmliche Scheidung, die "schnellste“ Form der Scheidung, Voraussetzung ist aber eine Einigung in allen Punkten und ein umfassender Scheidungsvergleich. Dieser bestimmt ihr zukünftiges Leben. Sie sollen deshalb die Scheidung und den Scheidungsvergleich gut überlegen und nichts überstürzen.

Strittige Scheidung

Wenn eine strittige Scheidung notwendig ist, vertreten wir Sie bestmöglich. Scheiden tut immer weh. Eine Scheidung kann man auch nicht gewinnen, es geht lediglich darum, das Beste daraus zu machen. Natürlich sind wir unseren Klienten verpflichtet, aber wir streben stets die bestmögliche Lösung an, mit der alle gut leben können. Wir sind keine „Rosenkrieger“, aber „die eiserne Faust im Samthandschuh“ (Zitat einer Klientin).

Bei strittigen Scheidungsverfahren ist für uns die notwendige innere Festigkeit der Klienten das Wichtigste. Entscheidend ist es Empathie zu zeigen und zu empfinden, um sich in die Situation der Betroffenen hinein zu versetzen. Die rechtliche Beratung ist aber nur dann erfolgreich, wenn sich die Klienten auch daran halten. Dazu braucht es eine intensive, persönliche Beratung, weil sich die Betroffenen in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden.

Internationale Scheidung

Auslandsbezüge im Familienrecht insbesondere bei Scheidungen sind immer häufiger. Ich bin in Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch verhandlungssicher und kann Sie daher gerne in diesen Sprachen beraten und vertreten. In der eigenen Muttersprache drücken sich Menschen, vor allem was Gefühle betrifft, leichter aus, was viele unserer Klienten immer wieder versichern.

Als ehemaliger Präsident des European Chapter der International Academy of Family Lawyers (IAFL) verfüge ich auch über ein weltweites Netz an Familienrechtspezialisten um Sie zu unterstützen. Komplizierte grenzüberschreitende Fälle werden daher je nach Interessenslage kreuz und quer weltweit mit den Partnern gesprochen und an den jeweiligen Orten nötigenfalls auch bei Gericht verhandelt.

Keine Scheidung

Das künftige Glückspotenzial unserer Klienten ist für uns das Wichtigste. Wir haben zahlreiche Menschen in Krisensituationen beraten und unterstützt, die sich mit ihrem Ehepartner wieder versöhnen konnten und eine Basis für ein gemeinsames Zusammenleben aufbauen konnten. Keine Scheidung kann manchmal auch die bessere Lösung sein. Meistens kommen die Betroffenen aber zu spät, um eine Scheidung zu vermeiden.

Wichtig ist es in Krisenzeiten sofort zu kommen, bevor Sie unüberlegte Schritte setzten. Eine Scheidung ist immer die letzte Konsequenz. Aber dann muss sie vor allem die Chance zu einem echten Neubeginn bieten.

Obsorge

Wenn es zu einer Scheidung kommt, sind Vereinbarung hinsichtlich der der Ehe entstammenden Kinder zu treffen. Dies betrifft die Frage der Obsorge, des Kindesunterhalts und des Kontaktrechts. Bei gemeinsamer Obsorge ist festzulegen bei welchem Elternteil das Kind/die Kinder überwiegend betreut werden und wie das Kontaktrecht des anderen Elternteils aussieht. Bei Vereinbarungen über eine sogenannte Doppelresidenz, das heißt, dass das Kind/die Kinder bei beiden Elternteilen hälfteanteilig betreut werden, ist eine gute Vorbereitung für eine derartigen Vereinbarung, vor allem im Zusammenhang mit der Übernahme der finanziellen Aufwendungen, zu treffen. Die Frage, ob Kindesunterhalt und vor allem in welcher Höhe bezahlt wird, oder ob eine gemeinsame Kostentragung in diesem Fall sinnvoll ist, bedarf genauer Vorbereitung. Gerade bei der Frage der Obsorge ist eine intensive, persönliche Beratung, weil sich die Betroffenen in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden und Vereinbarungen, an welche sich die Kindeseltern und ehemaligen Ehegatten gebunden sind, getroffen werden müssen, notwendig.

Kindesunterhalt / Sonderbedarf

Kindesunterhaltszahlungen betreffen die laufenden Zahlungen die für das Kind/die Kinder zu zahlen sind, mit dem/denen der Elternteil nicht in einem Haushalt lebt. Aber auch so genannter Sonderbedarf, das heißt Zahlungen die zusätzlich zum laufenden Kindesunterhalt im Einzelfall zu bezahlen ist, bedarf qualifizierter und fundierter Beratung. Dabei helfen wir Ihnen gerne.

Kontaktrecht

Sowohl im Zuge einer Scheidung, als auch im Zuge einer Trennung ist das Kontaktrecht des Elternteils, welcher nicht mehr mit dem Kind/den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt zu regeln. Für derartige Regelungen braucht es eine intensive, persönliche Beratung, weil Regelungen zu treffen sind, an welche sich die Eltern aber auch die Kinder noch jahrelang gebunden sind.

Gerade beim Ehegattenunterhalt, sowohl während aufrechter Ehe, als auch nachehelicher Ehegattenunterhalt, ist die Außensicht des Spezialisten wichtig, um wirtschaftlich bestmögliche Lösungen treffen zu können. Da nachehelicher Ehegattenunterhalt vom Scheidungsverschulden abhängt (ob nachehelicher Unterhalt zu bezahlen ist oder nicht, und vor allem in welcher Höhe) ist eine gute Vorbereitung unumgänglich.

Gerade bei der Vermögensaufteilung ist die Außensicht des Spezialisten wichtig, um wirtschaftlich vernünftige Lösungen treffen zu können und sich nicht zu stark von Emotionen leiten zu lassen. Es ist oft besser auf die Vase von der Lieblingstante, die diese zur Hochzeit geschenkt hat, zu verzichten und dafür Alleineigentümer des ehelichen Hauses zu werden. In Österreich ist das anwendbare österreichische Recht bei der Vermögensaufteilung von großem Interesse, weil in den meisten anderen Ländern Unternehmen sehr wohl der Aufteilung unterliegen. In Österreich allerdings nicht.

Eine Trennung will gut überlegt sein. Es gilt nichts zu überstürzen und die Folgen einer Trennung systematisch zu bedenken! Umfassende, qualifizierte Beratung vor dem Auszug ist goldeswert.
Unüberlegte, verdrängte oder vergessene Umstände der neuen Lebenssituation nach einer Trennung können zu schwerwiegenden, nachteiligen Folgen führen. Die gilt es zu vermeiden.

Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft ist fast wie bei einer Scheidung, aber nicht ganz. Auch darin haben wir Erfahrung und werden Sie bestmöglich unterstützen.

Ein Scheidungsvergleich ist Voraussetzung für den Abschluss einer einvernehmlichen Scheidung. Aber auch ein strittiges Scheidungsverfahren muss nicht ausgestritten werden. Oft kann ein Vergleich abgeschlossen werden. Vergleiche haben daher eine große praktische Bedeutung und sollten bestmöglich abgeschlossen werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei mit unserer langjährigen Erfahrung und einer optimalen Vorbereitung.

Wir stehen Ihnen in erbrechtlichen Fragen aller Art zur Verfügung.

bei Adoptionen, Ausstattungsansprüchen (vormals Heiratsgut), Bestreitung der Vaterschaft, Doppelresidenzen, einstweiligen Verfügungen, Feststellungen der Vaterschaft, Gewaltsschutz, Kindesentführungen, Mediation, Sonderbedarf, Wegweisungen und wobei sie auch immer Hilfe im Familien-und Erbrecht benötigen.

Kosten

Ein Erstgespräch, das bis zu einer Stunde dauert, kostet jedenfalls € 300 (darin enthalten 20 % MwSt.). Dieser Betrag ist auf das Konto laufend auf „Dr. Alfred Kriegler“ bei der Erste Bank IBAN AT79 2011 1827 6406 6700 zu überweisen. Der Betrag von € 300 wird bei kurzfristiger Vollmachtserteilung mit der Endabrechnung gutgeschrieben.

Der Kostenrahmen einer Vertretung wird nach dem Erstgespräch persönlich erörtert.

Es gib keine Pauschale im Vorhinein.

Entscheidend ist das Endergebnis der Vertretung: Sie sollen mit unserer Vertretung menschlich und wirtschaftlich zufrieden sein. Die Anwaltskosten stehen für uns im direkten Zusammenhang mit dem Ergebnis der Vertretung.

Kontakt

Wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

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